Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Sachsens Kultusminister Christian Piwarz haben am 13. Juni in Dresden den Bund-Länder-Vertrag zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes in Sachsen unterzeichnet. Nach Angaben des Sächsischen Kultusministeriums werden den Kommunen in den Jahren 2019 und 2020 rund 97 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel (Bund: 73 Millionen Euro und Land: 24 Millionen Euro) zur Finanzierung der Vor- und Nachbereitungszeit zur Verfügung stehen. Über die Verwendung der Mittel in den Jahren 2021 und 2022 (je 98 Millionen Euro vom Bund) wird im nächsten Doppelhaushalt entschieden.
„Die Einführung von im Sächsischen Kitagesetz festgeschriebenen personengebundenen Zeiten für mittelbare pädagogische Tätigkeiten war längst überfällig“, sagt Jens Kluge, Sprecher des Graswurzelbündnisses „Die bessere Kita“. Seit dem 1. Juni 2019 stehen Fachkräften, die mindestens 34 Stunden pro Woche tätig sind, zwei Stunden pro Woche für mittelbare pädagogische Tätigkeiten zur Verfügung. „Diese zwei Stunden pro Woche können allerdings nur ein Anfang sein. Notwendig sind mindestens vier Stunden“, sagte Jens Kluge. Mit dieser Forderung steht das Graswurzelbündnis „Die bessere Kita“ nicht allein da, auch die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen fordern vier Stunden pro Woche für jede pädagogische Fachkraft.
Bei der sich an die Gesetzesunterzeichnung anschließenden Sitzung des Beirates für den „Qualitätspakt frühkindliche Bildung“ waren sich alle Beteiligten einig, dass es nicht sinnvoll ist, seitens des Gesetzgebers festzulegen, was unter die mittelbare pädagogische Zeit fällt. Einen Kriterienkatalog haben unter anderem der Sächsische Erzieherverband, das Sächsische Kultusministerium und die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen veröffentlicht.
Jens Kluge bat die Kitaleitungen im Freistaat, darauf zu achten, dass das nun zur Verfügung stehende minimale zusätzliche Zeitkontigent zum Beispiel nicht mit Dienstberatungen oder einer aufwendigen Gestaltung von Portfolios aufgebraucht wird. „Mein Träger, der AWO Kreisverband Zwickau e.V., geht mit gutem Beispiel voran und hat für seine Einrichtungen festgelegt, dass die zusätzliche Zeit nicht für Dienstberatungen genutzt wird. Die Kitaleitungen und die Träger haben Gestaltungsmöglichkeiten und sollten das Hauptaugenmerk auf die Entwicklung des Kindes und der Familien legen“, so Jens Kluge.
Er begrüßt es, dass Sachsens Kultusminister Christian Piwarz auf der Beiratssitzung hat durchblicken lassen, dass in einem halben Jahr evaluiert werden soll, wie die Vor- und Nachbereitungszeit in Sachsens Kitas bis dahin umgesetzt wurde. „Es ist deshalb wichtig, dass die Erzieherinnen und Erzieher in den sächsischen Kitas ihre Erfahrungen sammeln und sich gegenseitig austauschen. Was heute schon klar ist: Es geht nicht ohne einen Aufschlag von Leitungszeit, denn der Verwaltungsaufwand, den die neue Regelung gebracht hat, ist enorm“, so Jens Kluge.
Weiterhin empfiehlt er den Kitaleitungen, sowie den Erzieherinnen und Erziehern, der Elternschaft zu erklären, was die zusätzlichen zwei Stunden Vor- und Nachbereitungszeit ganz konkret für die Familien bedeuten.