Prioritäten des Graswurzelbündnisses auf kommunaler Ebene 2019

Wir wollen den Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern auf allen Ebenen fortsetzen, um die Rahmenbedingungen in sächsischen Kitas weiter zu verbessern. Dazu haben wir in der Sitzung des Bündnisses im April noch einmal unsere Forderungen überarbeitet und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung vorgeschlagen. Diese aktuelle Prioritätenliste richtet sich vor allem an die kommunalen Entscheidungsträger und soll auch als Entscheidungshilfe zur Kommunalwahl am 26. Mai dienen.

Zur Landtagswahl wird es darüber hinaus noch eine Präzisierung unserer Forderungen an die Landesebene geben.

Prioritäten des Graswurzelbündnisses „Die bessere Kita“ zur weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen in sächsischen Kindertagesstätten

  1. Prioritätenliste als Forderung an die kommunalen Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung

Ziele des Bündnisses:

Für die Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung in Sachsen sind zu folgenden erforderlichen Schwerpunkten kurz-, mittel- und langfristige Strategien zu entwickeln:

  • Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation,
  • Anerkennung der mittelbaren pädagogischen Arbeit,
  • Anrechnung von Ausfallzeiten (z.B. Praxisanleitung, (berufsbegleitende) Ausbildung, Fortbildung, Krankheit, Urlaub) auf den Personalschlüssel,
  • Freistellung für Leitungsaufgaben
  • Strategie zur Gewinnung, Bindung und Qualifizierung von Fachkräften

Das Kita-Bündnis schlägt für die Umsetzung in der nächsten Legislaturperiode der folgende Maßnahmen vor:

  1. Eigenanteilsfreie Finanzierung – Freie und kommunale Träger von Kindertages-einrichtungen sind gleichberechtigt zu behandeln. Kommunale Kita-Träger haben keine gesetzliche Verpflichtung, im Rahmen ihrer Betriebsführung einen Eigenanteil aufzubringen. Somit sollte die Regelung lt. SächsKitaG § 16 für freie Träger gestrichen werden.

  1. Sicherung des Fachkräftebedarfs vor Ort – die Kommunen berücksichtigen und finanzieren die notwendigen Zeiten der Praxisanleitung in Höhe von 0,1 VZÄ je Praxisbetreuung.

  1. Verwaltungskostenpauschale angemessen und praxisnah – die Kosten-steigerungen und Aufgabenzunahme in den vergangenen Jahren (z.B. Mindestlohn, zentrale Leistungen, Zunahme an Rechtsauskünften, erhöhter Aufwand bei der Zahlungsüberwachung und -verfolgung, Datenschutz, Beschwerdemanagement) müssen angeglichen werden

  1. Individuellen Personalmehrbedarf sicherstellen – in Form von flexiblen Personalüberhängen in Höhe von durchschnittlich 0,3-0,5 VZÄ im Jahresdurchschnitt (siehe auch Rahmenvereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Kommunen und der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Sachsen vom Oktober 2012 / aktuell in Überarbeitung).

  1. Sicherung ausreichender Personalausstattung im hauswirtschaftlich-technischen Bereich über die Betriebskosten

Darüber hinaus ist es dringend erforderlich, zeitnah die Erzieher(innen)-Ausbildung als auch die berufsbegleitende Ausbildung zu reformieren.

verabschiedet zur Sitzung des Bündnisses am 04.04.2019

Download des Prioritätenpapiers (PDF)